Elementarversicherung für Immobilien – Heute wichtiger denn je!

Leibrente, Umkehrhypothek oder Immobilien-Teilverkauf

Die Katastrophe im Ahrtal hat gezeigt: Hochwasser und andere Naturgewalten sind längst nichts mehr, was wir nur im Fernsehen miterleben. Fast alle Regionen in Deutschland unterliegen mittlerweile einem hohen Risiko für Starkregen und Überschwemmungen. Im Jahr 2019 verursachten Extremwetterereignisse Schäden in Höhe von rund 85 Millionen Euro.

Wer mit einem solchen Schaden konfrontiert wird, kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder sogar vor dem Ruin stehen. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie rechtzeitig eine Elementarversicherung abschließen. Diese springt im Falle einer Naturkatastrophe ein und zahlt für Aufräum-, Reparatur- oder Neubauarbeiten. In Deutschland ist das für praktisch jede Immobilie empfehlenswert. Denn wer bewusst auf eine Elementarversicherung verzichtet, kann seinen Anspruch auf staatliche Hilfe im Schadensfall verlieren.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Elementarversicherung?

Elementarschäden sind Schäden an einer Immobilie, die durch das Einwirken einer Naturgewalt zustande kommen. Dazu zählen Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Vulkanausbrüche. Haben Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen, kann diese einspringen, wenn Ihre Immobilie von einem solchen Schaden in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Trotz ihres irreführenden Namens ist die Elementarversicherung keine eigenständige Versicherung. Stattdessen stellt sie einen Zusatzbaustein dar, der entweder in einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung inbegriffen sein kann. Um eine Elementarversicherung in Ihren Versicherungsschutz einzugliedern, müssen Sie meist nur ein Häkchen bei Ihrem Versicherungsantrag setzen.

Entscheiden Sie sich für eine Elementarversicherung, sind alle oben genannten Risiken automatisch versichert. Wenn Sie beispielsweise in einer Region leben, in der Sie eine Lawine für unwahrscheinlich halten, ist es also nicht möglich, diese auszuschließen und so Geld zu sparen. Der Vorteil: Sie sind mit Ihrer Elementarversicherung auf alle Eventualitäten vorbereitet, auch auf solche, die Sie nicht erwartet haben.

In welchen Fällen die Elementarversicherung zahlt

Eine Elementarversicherung greift bei Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Beachten Sie dabei, dass nicht jeder Wasserschaden natürlich verursacht wird: Handelt es sich beispielsweise um einen Rückstau, bei dem das Wasser über Ableitungsrohre eindringt und durch diese die Immobilie flutet, ist das keine Naturkatastrophe. Solche Fälle können jedoch in vielen Fällen mitversichert werden, wenn Sie dies explizit wünschen.

Schäden in Wohngebäudeversicherung 2019

Neben dem Rückstau sind auch Schäden durch unterirdisch ins Gebäude eindringendes Grundwasser ausgenommen. Nur, wenn sich das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und dadurch ein Schaden entsteht, gilt eine Ausnahme. Zudem leistet die Elementarversicherung weder bei vorsätzlich verursachten Schäden noch in Fällen, in denen durch menschliches Handeln (beispielsweise den Bergbau) eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch entstand. Letzteres ist ein klassischer Haftpflichtschaden, für den die Elementarversicherung nicht einsteht.

Greift die Elementarversicherung, trägt sie die Kosten zur Feststellung des Schadens und der Wiederherstellung. Zu Letzterer zählen beispielsweise Aufräum-, Reparatur-, Renovierungs- und sogar Neubaukosten. Auch Nebenkosten können von der Elementarversicherung getragen werden. Das sind beispielsweise Ausgaben für ein Hotelzimmer, das Sie benötigen, wenn Ihre Immobilie durch den Schaden temporär unbewohnbar ist.

Wichtig: Im Regelfall können Sie eine Elementarversicherung nur für ein dauerhaft bewohntes Gebäude abschließen. Ferienhäuser zählen ebenso wenig dazu wie Gartenhäuser, Schuppen oder Garagen. Manchmal lassen sich diese jedoch für einen Aufpreis mitversichern.

Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Wozu gehört die Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung stellt immer einen zusätzlichen Baustein dar und kann sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung inbegriffen sein. Der Unterschied besteht hierbei im Leistungsumfang. Denn je nachdem, zu welcher Versicherung der Baustein eine Ergänzung darstellt, werden verschiedene Schäden abgedeckt.

Schließen Sie die Elementarversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung ab, greift diese, wann immer das Wohngebäude in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Hausrat ist nur dann mitversichert, wenn Sie die Elementarversicherung auch in der Hausratversicherung abschließen. Ein Beispiel: Wird Ihr Keller überflutet, springt die Hausratversicherung für Schäden an dort gelagertem Mobiliar ein. Damit Schäden an der Bausubstanz abgedeckt sind, muss jedoch auch die Wohngebäudeversicherung für Elementarschäden aufkommen.

Gut zu wissen: Stellt die Elementarversicherung einen Baustein der Wohngebäudeversicherung dar, sind alle Teile des Gebäudes mitversichert, die fest mit diesem verbunden sind. Neben der Bausubstanz kommt die Versicherung also auch für Schäden an Solaranlagen, Markisen, sanitären Installationen und Elektroanlagen auf.

Muss der Vermieter oder der Mieter für eine Versicherung sorgen?

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, stellt sich Ihnen vermutlich die Frage, ob Sie für die Elementarversicherung zuständig sind oder der Mieter. Die Antwort kommt überraschend: Beide Parteien sollten sich absichern. Denn nur so können Sie gewährleisten, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall tatsächlich groß genug ist.

Als Eigentümer und Vermieter sollten Sie eine Elementarversicherung zwingend in Ihre Wohngebäudeversicherung einschließen. Das gilt auch, wenn Sie kein Haus besitzen, sondern eine Eigentumswohnung. Schäden am Gebäude beziehungsweise der Wohnung selbst werden dann von der Versicherung übernommen. Möchten Sie die Kosten nicht tragen, dürfen Sie diese im Zuge der Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Neben dem Gebäude selbst kann bei einem Extremwetterereignis auch Mobiliar beschädigt werden. Die Wohngebäudeversicherung, die der Vermieter abschließt, kommt für solche Fälle nicht auf, auch nicht, wenn eine Elementarversicherung inbegriffen ist. Daher sollten sich Mieter bemühen, den Baustein der Elementarschäden auch in ihre Hausratversicherung einzuschließen. Als Vermieter können Sie dies den Mietern ausdrücklich empfehlen.

Braucht jeder eine Elementarversicherung?

Am sinnvollsten ist eine Elementarversicherung selbstverständlich für Personen, die Immobilien in einem Risikogebiet besitzen. Das ist eine Region, in der die Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen besonders hoch eingeschätzt wird. Eine erste Orientierung, ob dies auf Sie zutrifft, liefert das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Es teilt die drei Risiken in vier Zonen ein:

Gefährdungsklasse 1: Sehr niedrige Wahrscheinlichkeit. Eine Katastrophe tritt maximal aller zweihundert Jahre auf, wenn nicht seltener.

Gefährdungsklasse 2: Geringe Wahrscheinlichkeit. Eine Katastrophe tritt alle 100 bis 200 Jahre auf.

Gefährdungsklasse 3: Mittlere Wahrscheinlichkeit. Eine Katastrophe tritt alle zehn bis 100 Jahre auf.

Gefährdungsklasse 4: Hohe Wahrscheinlichkeit. Katastrophen können alle zehn Jahre oder gar häufiger auftreten.

Weitere Anhaltspunkte bietet der „Kompass Naturgefahren“ des Versicherungsverbandes GDV. Dieser gibt keine ZÜRS-Klassen an, dafür aber eine ungefähre Einschätzung der Gefahr von Hochwasser und Starkregen. Zusätzlich gibt es eigens von den Bundesländern erstellte Risikokarten, die Sie im Internet finden können.

Häufigkeit der Versicherungsschäden durch Starkregen 2002-2017

Letztendlich gilt jedoch: Eine Elementarversicherung ist auch außerhalb eines Risikogebiets immer zu empfehlen. Denn aufgrund des Klimawandels treten Überschwemmungen, Erdrutsche und andere Extremwetterereignisse in allen Regionen Deutschlands immer häufiger auf. Die Einordnung in eine niedrige Gefahrenklasse ist kein Garant dafür, dass Sie von solchen Ereignissen nicht betroffen sein werden – und Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Vertrag abschließen: Was ist wichtig?

Für die meisten Menschen ist wohl die Beitragshöhe das Wichtigste beim Abschluss einer Versicherung. Lassen Sie sich von mehreren Versicherern ein Angebot ausstellen und vergleichen Sie diese hinsichtlich der Kosten und des Nutzens, um den Tarif zu finden, der sich am besten für Sie eignet. Mehr über die Höhe der Beiträge lesen Sie im Kapitel „Beitragshöhe und Selbstbehalte in der Elementarversicherung“.

Prüfen Sie zudem die Versicherungssumme. Schätzen Sie dazu den Wert Ihrer Immobilie beziehungsweise des Hausrats möglichst genau und stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme nicht geringer ausfällt. Ist dies nämlich der Fall, kann die Versicherung ihre Erstattung kürzen. Der beste Weg, dies zu vermeiden, ist ein vertraglicher Verzicht auf Unterversicherung.

Neben dem finanziellen Aspekt sollten Sie sich auch auf den Leistungsumfang konzentrieren. Die meisten Versicherer bieten im Wesentlichen dieselben Leistungen an. Es gibt jedoch einige Details, die von Anbieter zu Anbieter variieren. Beispielsweise können Garagen und Nebengebäude bei einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten sein, ein anderer jedoch verlangt dafür den Abschluss eines zusätzlichen Bausteins. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau, um sicherzustellen, dass alle nötigen Leistungen enthalten sind.

 

Zuletzt sollten Sie einen Blick auf die im Vertrag festgelegten Wartezeiten werfen. Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung selbst besteht in den meisten Fällen ab Vertragsbeginn. Bei der Elementarversicherung jedoch gibt es oftmals Wartezeiten, die zwischen zwei Monaten und einem Jahr schwanken können. Während dieser Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz. Gerade, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, sollten Sie daher ein Angebot mit möglichst kurzer Wartezeit wählen.

Beitragshöhe und Selbstbehalte in der Elementarversicherung

Die Frage nach der Beitragshöhe bei der Elementarversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Mögliche Aufschläge für eine Elementarversicherung lagen im Jahr 2022 zwischen acht und 100 Prozent, sie können also stark variieren. Neben der Art der Immobilie und dem zu versichernden Inventar fließen auch der Leistungsumfang der Versicherung und die festgelegte Versicherungssumme in die Berechnung ein.

Bei Elementarversicherungen ist neben dem Beitrag auch ein Selbstbehalt nötig. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen müssen. Dabei handelt es sich oft um zehn Prozent, jedoch mindestens um 500 und maximal um 5.000 Euro. Doch keine Sorge: In den meisten Schadensfällen stellt dieser Selbstbehalt einen Bruchteil der Kosten dar, sodass Ihnen die Versicherung trotzdem maßgeblich hilft.

Befindet sich Ihr Gebäude in einer Hochrisikozone (Gefahrenklasse 4), wird es möglicherweise schwierig, eine Elementarversicherung abzuschließen. Zwar ist es auch für solche Immobilien nicht unmöglich, es können jedoch sehr hohe Kosten anfallen. Bei Immobilien, die bereits mehrmals von Hochwassern oder anderen Naturkatastrophen betroffen waren, verlangen die Versicherer manchmal bauliche Veränderungen, bevor Sie einen Vertrag abschließen können. Dabei kann es sich beispielsweise um den Einbau besonderer Fenster oder die Verlegung der Heizungsanlage in den ersten Stock handeln.

Trotz baulicher Veränderungen kann es Versicherer geben, die nicht bereit sind, derart hohe Risiken zu versichern. Haben Sie eine Absage erhalten, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Erkundigen Sie sich bei möglichst vielen Anbietern nach deren Bedingungen, bis Sie eine Versicherung gefunden haben, die sich Ihrer Immobilie annimmt.

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