Was Sie über den Energieausweis wissen sollten

Energie ist der Dreh- und Angelpunkt unseres Lebens. Gerade vor dem Hintergrund des effizienten Klimaschutzes ist es wichtig, komfortables Wohnen und Energiesparen unter einen Hut zu bekommen. Das Zauberwort lautet hier Energieeffizienz. Diese spielt aber nicht nur bei Elektrogeräten eine tragende Rolle, sondern auch bei Immobilien.

Seit dem Inkrafttreten der Energie-Einspar-Verordnung am 1. Mai 2014 müssen viele Immobilieneigentümer einen Energieausweis für ihre Immobilie besitzen. Erfahren Sie, was hinter dem Energieausweis steckt, ob auch Sie einen Energieausweis benötigen und wie Sie einen Energieausweis bekommen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Energieausweis?

Am 1. Mai 2014 ist die sogenannte EnEV in Kraft getreten. Diese verpflichtet jeden Eigentümer einer Immobilie, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, zum Besitz eines Energieausweises für das entsprechende Objekt.

Dieser Energieausweis muss jedem potenziellen Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Der Energieausweis selbst gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine genaue Information über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er hilft damit zum Beispiel die Heizkosten abzuschätzen, sodass verschiedene Immobilien miteinander verglichen werden können.

Wichtig: Der Energieausweis bezieht sich immer auf den energetischen Zustand eines kompletten Gebäudes, auch bei Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohneinheiten. Zur besseren Einordnung und Vergleichbarkeit von Immobilien gibt es festgelegte Energieeffizienzklassen. Der Energieausweis beinhaltet dabei die folgenden Informationen:

  • Energieverbrauch
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse
  • Art des Ausweises (Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis)

Der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Genau genommen gibt es zwei Arten von Energieausweisen für Immobilien. Auf der einen Seite einen Energiebedarfsausweis und auf der anderen Seite einen Energieverbrauchsausweis. Der Unterschied ist leicht erklärt: Beim Energiebedarfsausweis werden die Ergebnisse aus theoretischen Werten für Wasser, Heizung und Co errechnet.

Der Energieverbrauchsausweis dagegen spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch des Objekts wider. Als Grundlage dienen hier die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. In der Regel fallen die Werte beim Bedarfsausweis etwas höher aus als beim Verbrauchsausweis. Laut Vorschrift benötigen Immobilieneigentümer in vielen Fällen aber ohnehin beide Energieausweise.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Nach den Regularien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welche die Energieeinsparverordnung präzisiert, benötigen Eigentümer eines beheizten und dauerhaft bewohnten Gebäudes in vielen Fällen einen Energieausweis. Das ist der Fall, wenn das Objekt neu gebaut, vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll.

Ebenfalls notwendig ist ein solcher Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie umfangreich sanieren und hierzu umfangreiche Berechnungen zum gesamten Gebäude angestellt werden müssen. Wer seine Immobilie ausschließlich selbst nutzt, benötigt keinen Energieausweis. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens von der Anzahl der Wohneinheiten. Zweitens davon, ob die Immobilie den Kriterien der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entspricht. Wann also benötige ich welchen Energieausweis?

  • Bedarfsausweis: Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde, die nicht der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen. Für Neubauten benötigen Sie generell einen Bedarfsausweis. Immerhin liegen hier keine Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre vor. Wurden die Außenwände eines Hauses neu gedämmt, benötigen Sie ebenfalls zunächst einen Bedarfsausweis. Auch hier liegen schließlich noch keine Daten für den Verbrauchsausweis vor. Anschließend können Sie einen Verbrauchsausweis beantragen. Auch für den Antrag auf eine KfW-Förderung wird ein Energiebedarfsausweis benötigt.
  • Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde, die der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen. Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten haben Eigentümer generell die Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Diese Energieeffizienzklassen gibt es

Energieeffizienz hat einen enormen Einfluss auf den Energiebedarf von Gebäuden. Je besser die Energieeffizienz, desto geringer ist der Energiebedarf. Damit sinken auch die Energiekosten. Maßgeblich für den durchschnittlichen Energiebedarf ist die Baualtersklasse. Je älter ein Gebäude ist, desto höher ist tendenziell auch der Energiebedarf.

Durchschnittlicher Energiebedarf von Einfamilienhäusern nach Baualtersklasse

Die Grafik verdeutlicht, wie groß die Unterschiede zwischen Altbauten und Neubauten wirklich sind. Umso wichtiger ist der Energieausweis für Eigentümer, Käufer und Mieter. Die folgenden Effizienzklassen sind für die Energieeffizienz von Gebäuden definiert:

Energieeffizienzklassen und ihr Energieverbrauch

Achtung: Energieausweis ist nur zehn Jahre gültig

Ebenso wie ein Personalausweis, der Führerschein und der Reisepass ist auch der Energieausweis für ein Gebäude nicht unbeschränkt gültig. In den meisten Fällen ist ein Energieausweis, der auf Basis der aktuellen Gesetzgebung erstellt wurde, zehn Jahre gültig. Das gilt auch dann, wenn sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern.

Vor Ablauf der zehn Jahre müssen Sie den Energieausweis vorzeitig erneuern lassen, wenn Sie die Fassade dämmen lassen. Auch für den Fall, dass mehr als zehn Prozent der Fläche eines Anbauteils des Gebäudes erneuert werden, ist die vorzeitige Erneuerung notwendig.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis zu bekommen, ist kein Hexenwerk. Hierfür stehen Ihnen zwei Anlaufstellen zur Verfügung. Die komfortabelste Möglichkeit ist ein Energieberater. Nehmen Sie einfach Kontakt zu einem Energieberater in Ihrer Nähe auf. Dieser nimmt Ihre Immobilie in Augenschein und prüft die notwendigen Unterlagen zur Erstellung eines Energieausweises.

Alternativ können Sie den Energieausweis aber auch online beantragen. Hierzu müssen Sie allerdings alle Unterlagen zusammentragen und alleine dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Angaben korrekt sind. Der Zeitaufwand richtet sich dabei nach der Art des Ausweises. Während das Ausfüllen des Formulars für einen Bedarfsausweis gut 45 bis 60 Minuten dauert, sind es beim Verbrauchsausweis nur gut 20 bis 30 Minuten.

Unterschiede bei den Kosten für den Energieausweis

Auch kostentechnisch unterscheiden sich beide Ausweistypen. Wer seinen Energiebedarfsausweis online beantragt, zahlt für einen Bedarfsausweis rund 100 Euro. Ist eine Datenaufnahme vor Ort notwendig, wird es mit ca. 250 Euro bis 500 Euro deutlich teurer. Bei Mehrfamilienhäusern gilt häufig eine Grundpauschale von ca. 250 bis 350 Euro plus jeweils ca. 50 Euro pro Wohneinheit.

Deutlich günstiger ist das Erstellen eines Energieverbrauchsausweises. Vor allem, wenn dank vorhandener Fotos keine Vor-Ort-Begehung notwendig ist. Hier können Sie mit Kosten im Rahmen von 50 bis 100 Euro rechnen.

Wichtig: Der Energieausweis ist laut GEG Pflicht. Dementsprechend gibt es für das Erstellen eines Energieausweises keine Fördermittel.

Was können wir für Sie tun?

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