Was können wir für Sie tun?
FÜR ALLE ANLIEGEN:
0221 – 571 438 77
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.
Der Nießbrauch bietet im deutschen Recht die optimale Lösung für eine Lebenssituation, in der sich viele Menschen bereits wiederfanden: Wie mache ich mich finanziell wieder unabhängig? Wie erfülle ich mir meine Träume, ohne dabei meine eigenen vier Wände verlassen zu müssen? Das Nießbrauchrecht ist besonders im Fall eines Immobilien-Teilverkaufs von Vorteil, damit Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben und sich gleichzeitig ein finanzielles Polster aufbauen können.
Der Begriff Nießbrauch beschreibt in Deutschland das Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein fremdes Vermögen zu nutzen. Dieses Recht kann nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden (vgl. § 100 BGB; Nießbrauch an Sachen, § 1030 BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, § 1089 BGB). Der Nießbrauch endet erst mit dem Tod des Nießbrauchers.
Quelle: Statista Infografik „Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland von 2011 bis 2021“
Um diese juristische Beschreibung zu verstehen, bietet es sich an, den Begriff Eigentum näher zu beleuchten. Als Eigentümer einer Sache erhalten Sie drei Rechte an dieser:
Der Nießbraucher einer Immobilie kann diese zum Beispiel selbst nutzen oder sie weitervermieten. Er kann das Haus oder die Eigentumswohnung allerdings nicht verkaufen.
Der Eigentümer und der Nießbraucher sind wiederum zu unterscheiden vom Besitzer. Der Besitzer ist derjenige, der tatsächlich Gewalt über eine Sache ausübt.
Beispiel: Ihr Nachbar leiht Ihnen freundlicherweise sein Auto. Sie werden im juristischen Sinne zum Besitzer, aber noch längst nicht zum Eigentümer. Sie sind im rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugschlüssels und können tatsächliche Gewalt darüber ausüben. Den Wagen veräußern, weitervermieten, umlackieren oder auf eine andere Art verändern, dürfen Sie allerdings nicht.
Der rechtmäßige Besitzer darf eine Sache also nur nutzen, allerdings keine Erträge daraus erzielen oder über sie verfügen.
Nießbrauch kennt unterschiedliche Gestaltungsformen:
Diese Liste ist nicht abschließend, sondern bildet die häufigsten Formen des Nießbrauchs ab. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Nießbrauchvertrag auszuhandeln und abzuschließen.
Menschen haben unterschiedliche Gründe für den Teilverkauf ihrer Immobilie. Besonders angehende Pensionäre und Rentner entscheiden sich für die vielen Vorteile eines Teilverkaufs mit Nießbrauchrecht.
Durch den Teilverkauf der Immobilie können noch bestehende Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst werden. In Zeiten tendenziell fallender Renten und sinkender Kaufkraft ist dies ein wichtiger Grund, einen Teilverkauf der eigenen Immobilie anzustreben. Aber auch lang gehegte Träume können so wahr werden – zum Beispiel die große Weltreise, die ausgedehnte Kreuzfahrt oder der lang ersehnte Oldtimer in der Garage.
Aber auch junge Menschen und Menschen mittleren Alters zeigen zunehmendes Interesse an einem Teilverkauf der Immobilie. Die geerbte Immobilie war einst vielleicht der Traum der Eltern oder Großeltern, aber eben nicht der eigene. So schaffen junge Menschen einen Spagat: Sie können sich selbst verwirklichen und die Erlöse des Teilverkaufs für ihre eigenen Träume nutzen. Zugleich halten sie aber das Erbe in Ehren.
Der Nießbrauch garantiert zusätzlich ein Leben lang das Recht auf Nutzung der Immobilie. Sie müssen nicht darin wohnen, sondern können sie zwischendurch auch weitervermieten.
Als Erbe müssen Sie also kein schlechtes Gewissen haben. Der Nießbrauch bedingt, dass Sie weiterhin darüber bestimmen können, wer die Immobilie nutzt. Dadurch können Erben dafür Sorge tragen, dass das Grundstück weiterhin gepflegt und ordentlich behandelt wird.
Durch den Teilverkauf und anschließenden Nießbrauch Ihrer Immobilie sind Sie in keinem Fall dazu gezwungen, Ihr Zuhause aufzugeben und können sogar noch Erträge erwirtschaften. Das hinzugewonnene Kapital durch den Teilverkauf können Sie anderweitig nutzen und reinvestieren, sich Ihre Wünsche erfüllen oder sich von lästigen Krediten verabschieden.
Der Nießbrauch wird in das Grundbuch eingetragen. Damit ist es rechtlich bindend und der Nießbraucher behält dieses Recht bis an sein Lebensende. Die Eintragung kann allerdings an verschiedenen Stellen im Grundbuch erfolgen.
Allerdings schützt Sie nur die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch auf die gesamte Immobilie und die zusätzliche Absicherung durch die Sicherheitsgarantie. Dadurch ist Ihr Recht auf Nießbrauch auch im Fall einer Insolvenz geschützt. Selbst nach einem Eigentümerwechsel bleibt Ihr Nießbrauchrecht bestehen.
Durch den Teilverkauf mit anschließendem Nießbrauch ergeben sich für Sie viele Vorteile: Sie können über den Erlös Ihres Immobilien-Teilverkaufs frei verfügen. Mit dem Geld lassen sich zum Beispiel langersehnte Wünsche erfüllen, ein finanzielles Polster aufbauen oder das Eigenheim altersgerecht umbauen. So können Sie Ihre Rente unbeschwert genießen.
Gleichzeitig behalten Sie das Nutzungsrecht und können sich frei entscheiden, ob Sie weiterhin dort wohnen oder regelmäßige Einkünfte durch die Weitervermietung erzielen möchten. Die volle Sicherheit des Nießbrauchrechts genießen Sie allerdings nur, wenn es im Grundbuch vor der Finanzierungsgrundschuld eingetragen wird. Bei Hausanker profitieren Sie nicht nur von dieser zusätzlichen Sicherheit, sondern von einer seriösen und unkomplizierten Abwicklung des Teilverkaufs Ihrer Immobilie.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.