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Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar.
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Sie haben Ihr Immobilieneigentum mit dem Ziel der Altersabsicherung gekauft und viele Jahrzehnte abbezahlt. Ein Verkauf im klassischen Sinne kommt für Sie nicht in Frage. Sie möchten nicht ausziehen und Ihr liebgewonnenes Haus einem Fremden überlassen. Doch dem gegenüber steht, dass Sie für eine Sanierung, einen altersgerechten Umbau oder aus sonstigen Gründen schnell eine höhere Summe benötigen. Hier kann der Immobilien-Teilverkauf mit Wohnrecht für ein kleines Nutzungsentgelt die richtige Lösung sein. Sie haben weiter die Kontrolle über Ihre eigenen vier Wände und profitieren von einer Auszahlung, die völlig unkompliziert abgewickelt wird. Einen Kredit erhalten Sie im höheren Alter häufig nicht mehr oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen. Dann lohnt sich ein Blick auf den Teilverkauf als moderne Form der Immobilienverrentung.
Beim Immobilien-Teilverkauf wandeln Sie einen Teil Ihrer Immobilie (maximal 50 Prozent) in Geld um, ohne dass Sie ausziehen und sich wohnlich neu orientieren müssen. Denn der Teilverkauf sichert Ihnen die vollen Nutzungsrechte für das gesamte Objekt zu. Das heißt, dass Sie auch den teilverkauften Bereich Ihres Eigenheims weiter bewohnen oder ihn vermieten können. Um den Teilankaufspreis zu ermitteln und Ihnen ein Angebot für die Auszahlung und die monatlichen Nutzungskosten zu unterbreiten, wird ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie bestellt. Die Übertragung des verkauften Anteils wird notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. Ebenfalls im Grundbuch steht das lebenslange Nießbrauchrecht, das nicht nur für den im Besitz verbleibenden Hausteil, sondern für die gesamte Immobilie inklusive des verkauften Anteils zählt. Für dessen Nutzung wird das Nutzungsentgelt, eine Art monatliche Miete, anberaumt. Die Kosten richten sich dabei nach der Höhe der an Sie ausgezahlten Summe und somit auch nach dem Immobilienwert laut Gutachten.
Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt einen prozentualen Anteil der Teilverkaufssumme. Im Regelfall werden ab 4,99 Prozent veranschlagt, die Sie als Nießbraucher in monatlich kleinen Raten für den teilverkauften Bereich Ihres Hauses entrichten. Die Kosten sind überschaubar und Ihnen in dem Moment bekannt, in dem Sie mittels Gutachten wissen, welchen Betrag Sie für den Teilverkauf erhalten. Denn genau diese Summe liegt der Berechnung des Nutzungsentgelts zugrunde. Je höher die Auszahlungssumme des Teilverkaufs ist, desto höher ist auch der finanzielle Nutzungsanteil für Sie. Mit ab 4,99 Prozent können Sie dennoch gut in Ihrem eigenen Zuhause leben und sich sicher sein, dass Ihr Nießbrauchrecht deutlich weniger als jede Miete für eine Wohnung im Umkreis kostet. Das Beste daran ist, dass Sie Ihr gesamtes Haus nutzen können und das Entgelt lediglich für den verkauften Teil zahlen.
Manche Eigentümer sind aufgrund des Nutzungsentgelts anfänglich skeptisch. Doch bei ab 4,99 Prozent von der erhaltenen Auszahlungssumme handelt es sich um einen so geringen Betrag, dass Sie diese Möglichkeit abwägen sollten. Je weniger Geld Sie erhalten und je weniger Anteile Sie von Ihrem Haus teilverkaufen, desto geringer fällt auch das Entgelt für die Nutzung aus. Auf die Nebenkosten hat der Teilkäufer keinen Einfluss, da Sie nach wie vor der Vertragspartner Ihres Strom-, Wasser- und Abwasseranbieters, der Telefongesellschaft und der Abfallgesellschaft sind. Ein Teilverkauf kann sich also lohnen, wenn Sie schnell Geld benötigen und ein faires Angebot bevorzugen. Die Experten von Hausanker beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei Ihrem Immobilien-Teilverkauf mit Rat und Tat zur Seite.
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